Seit Mai letzten Jahres, als die künftige neue Regierung die Wahlen gewann, wurde viel erwartet. Seitdem gab es in der Branche viel Tinte und Gerüchte darüber, wie und wann die neue Verordnung veröffentlicht werden würde. Nun, heute, am 28. Mai 2024, haben wir endlich die Verordnung, die das Verfahren für die außerordentliche Legalisierung von Gebäuden, Bauten, Anlagen und bestehenden Nutzungen auf ländlichem Grund regelt. Die folgenden Punkte können aus diesem Standard hervorgehoben werden:
Legalisierung auf allgemeinen ländlichen Flächen: Solange die Verstöße verjährt sind und kein Abrissverfahren eingeleitet werden kann, ist es möglich, dass die städtebaulichen Parameter nicht berücksichtigt werden und die Frist dafür 3 Jahre beträgt.
Legalisierung auf geschütztem Land: ist möglich, wenn der Verstoß verjährt ist und nachgewiesen wird, dass die Arbeiten vor dem 10. Mai 1991 abgeschlossen wurden. Wenn sie nicht akkreditiert werden kann, kann sie auch nicht legalisiert werden.
3 –Wer, wo und wie beginnt dieses Verfahren? Der Eigentümer ist derjenige, der den Legalisierungsantrag beim zuständigen Rathaus einreichen muss, indem er ein technisches Projekt einreicht. Das Projekt muss Umweltmaßnahmen, die Vermeidung von Lichtverschmutzung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und die Installation von Wasser- und Abwassertanks umfassen.
4. gibt es ein Zeitlimit? Ja, 3 Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
5.- Ist eine Gebühr zu entrichten? Sie müssen die gleichen Gebühren wie für einen Neubau zahlen. Je nachdem, wann die Legalisierung beantragt wird, wird eine zusätzliche Gebühr fällig: 10% im ersten Jahr, 12,5% im zweiten Jahr und 15% im dritten Jahr. Die Grundlage für die Berechnung sind die Kosten für die materielle Ausführung des Gebäudes.
6. gibt es irgendwelche Einschränkungen? Nicht alle Immobilien können unter diese Regelung fallen. Vor allem, wenn sie enteignet oder übertragen werden müssen oder sich im öffentlichen Bereich befinden, wie zum Beispiel im maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich.
7.- Wie lange dauert die Bearbeitung der Lizenz? Für die Bearbeitung der Lizenz ist eine Frist von 6 Monaten vorgesehen. Eine Nichtbeantwortung durch die Verwaltung wird als NICHT gewährt verstanden.
8.- Einschränkung bei der Ferienhausgenehmigung: Die Erteilung dieser außerordentlichen Legalisierung setzt eine Verpflichtung voraus, das Ferienhaus nicht als Ferienhaus zu nutzen und es im Grundbuch einzutragen.
Schließlich gibt es noch einen weiteren interessanten Abschnitt: Die Verordnung hebt die Artikel 4 und 5 des Gesetzesdekrets 9/2020 auf, die den Bau von Risikopräventionszonen (RPAs) und die Aufhebung von Baugrenzen untersagten. Unter der Voraussetzung, dass es nun zu den alten Bauparametern zurückkehrt, d.h. 4% Auslastung und 1500 Kubikmeter Bauvolumen. Dies gilt unbeschadet aller anderen Prozentsätze, die die Gemeinden möglicherweise vorgesehen haben.
In jedem Fall steht Ihnen dieses Büro für jegliche Klärung und Machbarkeitsstudie zur Verfügung.