GUTE NACHRICHTEN FÜR DIE NAUTISCHE CHARTA AUF DEN BALEAREN – NEUES KÖNIGLICHES DEKRET 186/2023 ZUR GENEHMIGUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR DIE REGULIERUNG DER SEESCHIFFFAHRT.

Índice

Am 21. März 2023 wurde der Königliche Erlass 186/2023 im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlicht, der die Verordnung über die Organisation der Seeschifffahrt genehmigt. Einer der wichtigsten Aspekte, auf den wir in diesem Artikel eingehen wollen, ist die Einführung einer vereinfachten Abfertigungsregelung durch eine verantwortliche Erklärung für Sportboote und Schiffe.

Einleitung

Die überwiegende Mehrheit unserer Kunden ist sich bewusst, dass sie die verantwortliche Erklärung für die Vermietung von Freizeitbooten und -schiffen, besser bekannt als Charterlizenz der Balearenregierung, benötigen, um ihre Boote zu chartern. Viele von ihnen wissen jedoch nicht, dass Artikel 18 des spanischen Seeschifffahrtsgesetzes 14/2014 eine Verpflichtung vorsieht, bei den Seebehörden die Abfertigung von Schiffen und Booten zu beantragen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder eine professionelle Besatzung haben.

Entwicklung

Um die Freigabe zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten bei der Capitanía marítima einreichen. Während des Sommers verzögerte sich die Erteilung der Genehmigungen auf den Balearen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Seebehörden durch die große Zahl der Anträge auf Abfertigung. Die administrative Verzögerung bedeutet, dass viele Reeder oder Bootsbetreiber geplante Charterfahrten absagen müssen, weil sie nicht über die entsprechende Genehmigung verfügen, wenn sie diese nicht rechtzeitig beantragt haben.

Die gute Nachricht ist, dass dieser königliche Erlass die Bestimmungen von Artikel 18.4 des Schifffahrtsgesetzes umsetzt und eine vereinfachte Abfertigungsregelung einführt,

durch eine verantwortungsbewusste Erklärung für Freizeitschiffe und Boote, die ausschließlich der Binnenschifffahrt gewidmet sind, und für alle, die kurze und häufige Fahrten machen, wie z.B. nautische Charterunternehmen.

Gemäß Artikel 9 des Königlichen Dekrets ist eine ausdrückliche Genehmigung für die Freigabe nur für die erste Freigabe eines Schiffes oder Sportbootes unter der Flagge der Gemeinschaft oder eines Drittlandes erforderlich, das im Rahmen einer nautischen Charter in spanischen Seegebieten eingesetzt werden soll. Ab dem ersten Antrag können sie von der vereinfachten Regelung profitieren, indem sie die Verwaltung über die Erneuerung der Dokumente informieren, die durch eine neue verantwortliche Erklärung aktualisiert werden.

wann wird dieses neue System in Kraft treten? Dies wird am 1. Juli 2024 der Fall sein.

Der genannte Königliche Erlass hebt eine Reihe von Ministerialerlassen auf, die bisher von großer Bedeutung waren, wie den Erlass vom 4. Dezember 1985 über die Vercharterung von Sportbooten und den Erlass vom 18. Januar 2000 zur Genehmigung der Verordnung über die Abfertigung von Schiffen, mit Ausnahme der Bestimmungen der zweiten Übergangsbestimmung, die sich auf das Erfordernis einer Versicherung gegen das Risiko von Tod oder Unfall für andere Personen als die Besatzung und die Passagiere bezieht.

Fazit

Die Veröffentlichung dieser neuen Verordnung ist ein großer Schritt nach vorn in maritimen Angelegenheiten und insbesondere für Charterunternehmen auf den Balearen. Das Yachtchartergeschäft ist in den letzten Jahren in schwindelerregendem Tempo gewachsen und hat sich weiterentwickelt, und unsere Vorschriften sehen eine Anpassung an die Realität vor. Es stimmt zwar, dass die Entwicklung der Gesetzgebung langsamer voranschreitet als die Realität, aber das Gute ist, dass es Fortschritte gibt.

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